AGB
Allgemeine Vertragsbedingungen über
Software-as-a-Service-Leistungen (SaaS)
Die nachstehenden Bedingungen (die
"Allgemeinen Vertragsbedingungen") gelten für die Nutzung und
Betriebsunterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die "Software"),
die von der digitalgedacht GmbH, nachfolgend digitalgedacht genannt, hergestellt und als
Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt
werden.
Gegenstand des Vertrages sind:
- die Überlassung von unter www.digitalgedacht.de aufgeführten Softwareprogrammen zur Nutzung über das Internet und
- die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums
Individuell entwickelte Softwareprogramme sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
- der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen Benutzerdokumentation festgelegt ist
- die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung
- die im Vertrag festgelegten Bedingungen
- die nachstehenden Bedingungen
- allgemein
angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die
internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task
Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert
sind, und des W3C (World Wide Web Consortium).
Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.
Weitergehende
Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn digitalgedacht GmbH diesen
nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der
digitalgedacht GmbH.
3.1 Rechte des Kunden an der Software
digitalgedacht GmbH räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von digitalgedacht GmbH genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.
Der Kunde
erkennt hiermit digitalgedacht als alleinigen Lizenzgeber der Software und die
damit verbundenen Urheberrechte an. digitalgedachts Rechte als alleiniger
Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von
digitalgedacht dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich
anderweitig geregelt ist.
Der Kunde erkennt hiermit digitalgedachts Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die
zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder
sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der
zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig
modifizieren.
3.2 Rechte des Kunden an den Daten
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von digitalgedacht GmbH jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von digitalgedacht GmbH besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.
3.3 Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist digitalgedacht GmbH berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. digitalgedacht GmbH behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
3.4 Vertragsdauer und Kündigung
Die
Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 2
Monate. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren
Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt
hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen.
digitalgedacht GmbH
ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei
fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen oder bei
überfälligen Zahlungen.
4.1 Weiterentwicklungen/Leistungsänderung
digitalgedacht GmbH
behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer
Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und
Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer
Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen
Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von
digitalgedacht an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die
Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur
außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die
Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei
Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt digitalgedacht dem Kunden die
in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige
neue Version ein.
4.2 Systembetrieb
digitalgedacht
stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die
Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf
für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird.
Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups,
Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling,
Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
digitalgedacht führt tägliche
Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur
kann digitalgedacht die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch
des Kunden durchführen.
4.3 Systemverfügbarkeit
4.3 Systemverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 98% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die digitalgedacht als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch digitalgedacht zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
4.4 Störungen der Systemverfügbarkeit
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. digitalgedacht gewährleistet jedoch, dass die bereitgestellte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation
werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von digitalgedacht beseitigt.
Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der
Fehler reproduzierbar ist. digitalgedacht kann zur Erfüllung der
Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder
Ersatz liefern. Insbesondere kann digitalgedacht zur Erfüllung der
Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur
Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn digitalgedacht eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem
Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
Die
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht
vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder
Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem
Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.
Wird
ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten
Bedingungen von digitalgedacht behoben, kann der Kunde die Minderung der
monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat digitalgedacht, wenn
die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht
möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass
die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden
zurückzuführen sind, kann digitalgedacht eine angemessene Vergütung für den
entstandenen Aufwand verlangen.
digitalgedacht gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen digitalgedacht stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.
In
jedem Falle ist die vertragliche wie deliktische Haftung von digitalgedacht
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Personenschäden auf
5.000.000 EUR, für Vermögens-, Sach- und Tätigkeitsschäden auf 500.000
EUR sowie für Datenverlustschäden auf 500.000 EUR beschränkt. Die
Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für
Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf
Leitungswegen innerhalb des Internet, bei höherer Gewalt, bei
Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von digitalgedacht keine Haftung
übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder
Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt digitalgedacht keine
Haftung.
Für
die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr
berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus
in Rechnung gestellt.
Zahlungen
erfolgen per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkartenclearing. Bei
Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen
eingeschränkt werden.
Der
Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber digitalgedacht mit Forderungen
aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte
Ansprüche oder von digitalgedacht schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
Die
Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des
Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische
oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheim zu halten
und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu
verwenden.
Dies
gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne
unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich
zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines
Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von
Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden
auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein
Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser
Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
Sofern
im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet
werden müssen, werden digitalgedacht und der Kunde die gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen einhalten.
digitalgedacht weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
Erfüllungsort
ist Mannheim. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist
Mannheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie
Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.
Sollte
eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches
gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.